
Die Vercharterung der Boote erfolgt nur an Personen mit einem Mindestalter von 18 Jahren gegen Nachweis der Personalien (Name, Anschrift) und Vorlage des Personalausweises sowie einer gültigen Fahrerlaubnis (nur Sportbootführerschein Binnen unter Motor), wenn erforderlich. Wassersport erfordert ein Mindestmaß an körperlichen und geistigen Fähigkeiten. Bootcharter Lausitz behält sich vor, die Ausgabe von Booten bei offensichtlicher Uneignung zu verweigern. Vor Beginn Ihres unvergesslichen Bootcharter-Ausflugs mit BOOTCHARTER LAUSITZ bitten wir um Voranmeldung per Buchungsanfrage, per E-Mail oder per Telefon.
Die Charterzeit berechnet sich von dem Zeitpunkt des Check-In (Anmeldung) bis zum Zeitpunkt des Check-Out (Abmeldung). Zur Charterzeit gehört die Einweisung. Wir empfehlen Ihnen, eine halbe Stunde vor Mietbeginn mit den Formalitäten zu beginnen.
Um ein leicht motorisiertes Sportboot zu chartern, benötigen Sie keinen Bootsführerschein. Bei Bootsübernahme erhalten Sie eine ausführliche Einweisung durch das fachkundige Personal und können somit Ihre Fahrt in aller Sicherheit antreten.
Leistungsstärkere Sportboote und Daycruiser können nur mit geeigneter Fahrerlaubnis (Sportbootführerschein Binnen unter Motor) geführt werden, beachten Sie daher bitte die entsprechenden Hinweise bei der Buchung.
Im Wesentlichen hängt die Auswahl des Bootes von der Dauer des Ausfluges, den erzielten Aktivitäten und der Anzahl der Passagiere sowie Ihrer Komfortvorstellung ab.
Unsere Motorboote sind vollkaskoversichert. Der Selbstbehalt beträgt 500,00 €. Eine kostenpflichtige Reduzierung des Selbstbehaltes wird nicht angeboten.
Eine Kaution von 100,00 € bei der Element und 250,00 € bei der VR5 / dem Hausboot ist in bar zu hinterlegen. Beachten Sie jedoch, dass bei einer unsachgemäßen Nutzung von Rettungsmitteln 10,00 € sowie der Rückgabe eines verschmutzten Bootes 15,00 € als Zusatzkosten entstehen.
Überprüfen Sie sorgfältig das Inventar anhand Ihrer Check-Liste bei der Bootsübernahme. Fehlendes Inventar wird bei Bootsrückgabe in Rechnung gestellt.
Seien Sie bei der Bootsübernahme bitte bereit, die Ein- und Anweisungen in deutscher Sprache entgegenzunehmen und zu verstehen. Selbst wenn Sie bereits seit mehreren Jahren einen Sportbootführerschein und/oder Erfahrung besitzen, jedes Boot ist anders. Lassen Sie sich von geschulten Mitarbeitern die genaue Funktionsweise des Bootes erklären. Achten Sie auf die Sicherheitsausrüstung, das technische Zubehör und die Motorbedienung.
Der Bootsführer ist verantwortlich für die Sicherheit der Crew an Bord und der anderen Verkehrsteilnehmer sowie für das gecharterte Boot. Der Konsum von Alkohol und Drogen ist dem Bootsführer untersagt.
Sie finden an Bord der Motorboote eine umfangreiche Sicherheitsausrüstung: Rettungswesten, Feuerlöscher und Verbandskasten. Die maximal zugelassene Personenanzahl an Bord darf nicht überschritten werden. Beachten Sie, dass das Rauchen an Bord der Motorboote aufgrund der Explosionsgefahr nicht erlaubt ist.
Bei Bootsübernahme erhalten Sie eine Revierkarte.
Im Falle eines technischen Defektes ist es nicht erlaubt, selbst am Motor und der Elektronik Reparaturversuche vorzunehmen. Bei einem Schaden oder einer Kollision informieren Sie bitte umgehend den Vercharterer.
Seien Sie bitte pünktlich. Um rechtzeitig zurück zu sein, rechnen Sie eine gewisse Sicherheitsmarge ein. Probieren Sie, eine Viertelstunde vor Übergabe in Hafennähe zu sein.